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Informationen zum AGG

Informationen zum AGG

In Deutschland sind Arbeitnehmer*innen durch das AGG rechtlich geschützt. Sexuelle Diskriminierung, Belästigung und Gewalt ist in der Arbeits- und Ausbildungswelt unter anderem durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verboten. Das AGG schützt alle Geschlechter. Alle Mitarbeitenden haben demnach ein Recht auf physische und psychische Unversehrtheit am Arbeitsplatz. Es gehört zur gesetzlich verankerten Fürsorgepflicht von Arbeitgebenden, die Beschäftigten zu schützen.

Fast die Hälfte aller Beschäftigten wurden schon sexuell belästigt

Fast die Hälfte aller Beschäftigten innerhalb der Europäischen Union geben in einer repräsentativen Umfrage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes an, bereits einmal am Arbeitsplatz sexuell belästigt worden zu sein.
Aber was ist sexuelle Belästigung? Welche Erscheinungsformen gibt es? Was sind Folgen und Auswirkungen bei Betroffenen? Welche Handlungsmöglichkeiten und Interventionen sind im Arbeitsumfeld denkbar? Wie sieht erfolgreiche Prävention aus? Welcher Unternehmenskultur bedarf es? Was können Führungskräfte zu einem offenen Umgang mit der Thematik beitragen? Was braucht es in Ihrem Arbeitskontext für ein geregeltes und von Respekt geprägtes Miteinander? Fragen, die Unternehmensabteilungen genauso betreffen wie öffentliche Dienststellen und Bildungsinstitutionen. Die Beantwortung dieser Fragen ist entscheidend, um dem im Gesetz formulierten Auftrag gerecht zu werden, laut dem die Mitarbeitenden geschützt und ein gutes Arbeitsklima etabliert werden soll.